Hier gibt es ein paar Tipps für ordnungsgemäß betriebene Lagerfeuer!
Nach dem Landeswaldgesetz ist im Wald beziehungsweise in einem Abstand von weniger als 50 Metern zum Wald das Anzünden und Unterhalten eines Feuers ohne forstbehördliche Genehmigung verboten!
Für kleinere Feuer mit trockenem Holz (bis ein Meter) hat das Agrar- und Umweltministerium am 26. Februar 2007 die Möglichkeit eingeräumt, dass diese genehmigungsfrei abgebrannt werden dürfen, sofern dabei die so genannten 10 goldenen Regeln eingehalten und Nachbarn nicht gestört werden. Das Verbrennen von pflanzlichen oder anderen Abfällen aus privaten Haushaltungen und Gärten ist weiterhin nicht erlaubt!
Städte und Gemeinden können abweichend von diesem Lagerfeuererlass eigene Regelungen für die Genehmigung von Lagerfeuern in Kraft setzen. Im Amt Schlaubetal ist das nicht der Fall!
10 goldene Regeln:
- Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 Meter.
- Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden.
- Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind keine Holzfeuer entzünden!
- Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten!
- Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen.
- Löschmittel immer bereithalten (zum Beispiel Wasser, Sand, Feuerlöscher)!
- Brandbeschleuniger wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!
- Die Feuerstelle stets in ausreichendem Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen.
- Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen.
- Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen!
Feuer, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen durch die örtliche Ordnungsbehörde genehmigt werden. Ohne Genehmigung drohen Verwarn- und Bußgelder.
Ansprechpartner für diese Fälle ist:
Amt Schlaubetal
Ordnungsamt
Herr Kroll
Bahnhofstraße 40
15299 Müllrose
033606-89943
Das ist Dummheit!

